Bei der Anwaltskanzlei NJORD verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung im Zusammenhang mit Tarifverträgen. Wir unterstützen Sie, indem wir Ihnen einen Überblick über die Bedingungen Ihrer Mitarbeiter geben. Unsere Anwälte beraten sowohl zu den Rechten, die sich aus einem Tarifvertrag ergeben, als auch zu rechten, die sich aus anderen Ländern ergeben. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird die Anerkennung der Fähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen von den Hohen Schlichtungskommissionen durchgeführt, die in die Büros der jeweiligen Provinzregierung eingegliedert sind. Traditionell ist ein Tarifvertrag definiert als eine Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft oder einer anderen Arbeitnehmervereinigung einerseits und einem Arbeitgeberverband oder einem Unternehmen andererseits. Die Fähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen kann aber auch durch Gesetze (z.B. Bundesrechenzentrum GmbH – Das Bundesrechenzentrum) festgelegt werden. Die Absicht der Tarifverträge ist es, Mindestlöhne und Mindeststandards sowie andere wichtige Arbeitsbedingungen ohne Beteiligung des Staates zu gewährleisten. Ein Tarifvertrag kann besondere Rechte für die Arbeitnehmer mit sich bringen, einschließlich des Rechts auf: Die Bundesschlichtungsstelle ist für die Tarifordnung zuständig. Wenn eine Satzung geschaffen werden soll, muss eine Vertragspartei einen entsprechenden Antrag bei der Bundesschlichtungsstelle stellen.
Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber, die nicht tarifvertraglich versichert sind, ihren Arbeitnehmern die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen gewähren, wie sie im Tarifvertrag festgelegt wären. Die Kanzlei NJORD bietet Rechtsberatung im Zusammenhang mit allen Herausforderungen im Zusammenhang mit Tarifverträgen an. Wir können sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Regeln des betreffenden Tarifvertrags kennt. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei folgenden Fragen: Ihr Unternehmen kann auf verschiedene Weise durch einen Tarifvertrag abgedeckt werden? Viele Arbeitnehmer auf dem dänischen Arbeitsmarkt sind durch Tarifverträge abgedeckt. Daher werden viele Unternehmen die oft komplizierten Regeln von Tarifverträgen kennen lernen. Darüber hinaus kann die Bundesschlichtungsstelle im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz auch offiziell die Fähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen freiwilliger Berufsverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und bestimmten anderen Verbänden anerkennen. Zu den gesetzlichen Interessengruppen, die tariflich in der Lage sind, gehören: Eine Satzung ist eine Verordnung zur Erweiterung des Anwendungsbereichs eines Tarifvertrags. Ihr Unternehmen kann jedoch auch unter die Regeln eines Tarifvertrags fallen, wenn Sie im Zusammenhang mit einer Fusion oder Übernahme Tätigkeiten und Arbeitnehmer erworben haben, die unter einen Tarifvertrag fallen, und Sie die Gelegenheit nicht genutzt haben, bei Unternehmensübertragungen auf den Tarifvertrag nach dem dänischen Arbeitnehmerrecht zu verzichten. Zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen einer Arbeitgeberorganisation beitritt, die einen Tarifvertrag mit einer Arbeitnehmervereinigung/einer Gewerkschaft abgeschlossen hat. Es werden Tarifverträge zwischen Vertretern des Arbeitgebers und den Arbeitnehmern geschlossen, die in der Lage sind, solche Vereinbarungen zu schließen. Neben dem Mindestlohn regeln sie auch andere wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen (wie Lohnregelungen, flexible Arbeitszeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses usw.). Nach dem Arbeitsbeziehungsgesetz sind gesetzliche Interessengruppen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesetzlich befugt, Tarifverträge zu schließen, solange sie unabhängig von ihren Verhandlungspartnern sind und für die Regelung der Arbeitsbedingungen verantwortlich sind.
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